Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alessandro Picciotto — Schmuckhandel · Stand: 6. August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Alessandro Picciotto, Neubaugasse 24, 8020 Graz, Österreich (im Folgenden „Verkäufer“) und seinen Kunden im In- und Ausland. Sie gelten für den persönlichen Direktverkauf, für Bestellungen jeder Art sowie für individuelle Anfertigungen.
(2) Der Verkäufer liefert ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB beziehungsweise des § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht auf Grundlage dieser AGB zustande.
(3) Die Website www.picciotto-schmuck.eu dient ausschließlich der Produktpräsentation und der Kontaktaufnahme. Ein Onlineverkauf findet nicht statt.
(4) Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung. Sie werden dem Kunden spätestens mit dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der ersten Lieferung zur Kenntnis gebracht und sind unter www.picciotto-schmuck.eu jederzeit abrufbar.
(5) Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, sofern der Verkäufer ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote, Preislisten und Produktdarstellungen des Verkäufers sind freibleibend und stellen kein bindendes Anbot dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch persönliche oder mündliche Vereinbarung, durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Übergabe der Ware gegen Ausstellung einer Rechnung im Direktverkauf. Eine im Geschäft ausgestellte Rechnung gilt als verbindlicher Vertragsschluss.
(3) Nebenabreden, Zusagen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).
(4) Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Eine Rücknahme gelieferter Ware erfolgt ausschließlich aufgrund gesonderter Vereinbarung in Textform; sie begründet keinen Anspruch für künftige Fälle.
(5) Es besteht kein Mindestbestellwert.
§ 3 Preise und Edelmetallnotierung
(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Geschäftssitz des Verkäufers.
(2) Die Preise beruhen auf den am Tag des Angebots geltenden Notierungen der verwendeten Edelmetalle.
(3) Verändert sich die maßgebliche Edelmetallnotierung zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung um mehr als 5 %, ist der Verkäufer bei einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten berechtigt, den Preis in entsprechendem Ausmaß anzupassen. Der Verkäufer wird den Kunden davon unverzüglich in Textform verständigen. Übersteigt die Anpassung 10 % des vereinbarten Preises, steht dem Kunden das Recht zu, binnen sieben Tagen ab Verständigung vom betroffenen Auftrag zurückzutreten; weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
§ 4 Zahlung, Verzug und Aufrechnung
(1) Die Zahlungskonditionen werden individuell beim Verkaufsgespräch oder bei Versand der Ware vereinbart und auf der Rechnung ausgewiesen; das dort angeführte Zahlungsziel ist maßgeblich. Enthält die Rechnung kein Zahlungsziel, ist der Kaufpreis mit Übergabe der Ware beziehungsweise mit Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig.
(2) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB verrechnet. Der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, ist für das jeweilige Halbjahr maßgebend.
(4) Darüber hinaus schuldet der Kunde gemäß § 458 UGB eine Pauschale von € 40,00 je verspätet beglichener Forderung sowie den Ersatz der zur zweckentsprechenden Betreibung und Rechtsverfolgung notwendigen weiteren Kosten (insbesondere Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten).
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
(6) Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen — insbesondere Zahlungsverzug, negative Bonitätsauskünfte oder Exekutionsverfahren — ist der Verkäufer berechtigt, noch offene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und weitere Lieferungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Rechnungen zurückzuhalten.
(7) Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug
(1) Die Übergabe erfolgt persönlich beim Kunden, am Geschäftssitz des Verkäufers oder durch Versand.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Kunden beziehungsweise — bei Versand — mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über.
(3) Der Versand erfolgt grundsätzlich versichert. Versand- und Versicherungskosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und gesondert verrechenbar.
(5) Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden. Die Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung; über eine nicht rechtzeitige Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich verständigt.
(6) Nimmt der Kunde die Ware nicht fristgerecht ab, ist der Verkäufer berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrags je angefangener Woche, insgesamt höchstens 5 %, zu verrechnen. Der Nachweis tatsächlich geringerer Kosten bleibt dem Kunden vorbehalten. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
(3) Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe der offenen Forderung des Verkäufers ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde verpflichtet sich, die Abtretung in seinen Büchern und auf seinen Offenen-Posten-Listen ersichtlich zu machen (Buchvermerk) und dem Verkäufer auf Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
(4) Der Kunde hat die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln, gesondert und erkennbar zu verwahren sowie auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Diebstahl, Einbruch, Raub, Feuer und Wasser zu versichern. Ansprüche gegen den Versicherer werden bereits jetzt bis zur Höhe der offenen Forderung an den Verkäufer abgetreten.
(5) Bei Pfändung, Beschlagnahme, Insolvenz oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu verständigen und Dritte auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und diese — nach vorheriger Ankündigung — beim Kunden abzuholen; der Kunde gewährt hierfür Zutritt zu seinen Geschäftsräumen. Das Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.
§ 7 Ansichts- und Kommissionsware
(1) Ware, die dem Kunden zur Ansicht, zur Auswahl oder in Kommission überlassen wird, bleibt uneingeschränkt Eigentum des Verkäufers und ist gesondert vom eigenen Warenbestand des Kunden zu verwahren.
(2) Die Überlassung erfolgt ausschließlich gegen einen vom Kunden unterfertigten Ansichtsschein, der Art, Anzahl und Wert der überlassenen Ware ausweist.
(3) Die Rückstellung hat vollständig und binnen 7 Tagen ab Übernahme zu erfolgen, sofern auf dem Ansichtsschein oder in Textform nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Kunde haftet ab Übernahme bis zur Rückstellung für Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen und Beschädigung der Ansichtsware verschuldensunabhängig in Höhe des im Ansichtsschein ausgewiesenen Werts. Er hat die Ansichtsware für die Dauer der Überlassung ausreichend zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen.
(5) Eine Weiterveräußerung von Ansichtsware ist erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Verkäufer oder mit Rechnungslegung zulässig. Mit der Veräußerung gilt die Ware als vom Kunden gekauft.
§ 8 Individuelle Anfertigungen
(1) Sonderanfertigungen und eigens für den Kunden bestellte oder gefertigte Modelle gelten mit Auftragserteilung als verbindlich bestellt. Der Auftrag ist unwiderruflich: eine Stornierung, ein Umtausch oder eine Rücknahme ist ausgeschlossen.
(2) Eine Anzahlung wird nicht verlangt. Sobald die bestellte Ware beim Verkäufer eingelangt ist, wird sie an den Kunden versendet oder übergeben; der Kaufpreis wird nach Maßgabe des § 4 fällig.
(3) Verweigert der Kunde entgegen Abs. 1 die Abnahme, bleibt der Verkäufer berechtigt, auf Erfüllung und Zahlung des vollen Kaufpreises zu bestehen. Alternativ kann er nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen; § 5 Abs. 6 (Lagerkosten) bleibt unberührt.
(4) Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Struktur, Einschlüssen und Maserung — insbesondere bei Natur- und Farbsteinen — sowie geringfügige Abweichungen in Gewicht und Maß stellen keinen Mangel dar. Angaben zu Gewichten sind Näherungswerte.
§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Reklamationen
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen (§ 377 UGB).
(2) Offene Mängel sowie Mengen-, Rechnungs- oder Transportfehler sind binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jeweils in Textform (E-Mail genügt) unter Beschreibung des Mangels sowie unter Angabe der Rechnungs- oder Lieferscheinnummer anzuzeigen.
(3) Nach fristgerechter Rüge gilt die Lieferung im Übrigen als vertragsgemäß angenommen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt; die Anzeige versteckter Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist nach Abs. 2 bleibt hiervon unberührt.
(4) Beanstandete Ware ist bis zur Klärung aufzubewahren und dem Verkäufer auf Verlangen zur Prüfung zu übermitteln.
§ 10 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware.
(2) Der Verkäufer leistet Gewähr zunächst nach seiner Wahl durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Verbesserung oder der Austausch zweimal fehl oder wird sie unangemessen verzögert oder verweigert, stehen dem Kunden Preisminderung oder Wandlung zu.
(3) Von der Gewährleistung nicht erfasst sind Mängel, die zurückzuführen sind auf: normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Reinigung, Einwirkung von Kosmetika, Parfum, Chlor oder Chemikalien, mechanische Beschädigung sowie Veränderungen, Umarbeitungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte (insbesondere Änderungen der Ringgröße).
(4) Ein Rückgriffsanspruch des Kunden gemäß § 933b ABGB beziehungsweise §§ 445a, 478 BGB bleibt unberührt, sofern der Kunde den Mangel und die Inanspruchnahme durch seinen Abnehmer dem Verkäufer unverzüglich in Textform anzeigt und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zur Prüfung der beanstandeten Ware gibt.
(5) Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt hat der Kunde zu beweisen; § 924 ABGB wird insoweit abbedungen.
§ 11 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — haftet der Verkäufer begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Wert des betroffenen Auftrags.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Vermögensschäden.
(4) Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt. Regressansprüche im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Rückgriffsberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Verkäufers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen des Verkäufers.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände — insbesondere Streik, Aussperrung, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Sanktionen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Rohstoffmangel sowie erhebliche Störungen der Liefer- oder Transportkette — verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(2) Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, sind beide Vertragsteile berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Auftrags vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht; bereits erbrachte Zahlungen werden zurückerstattet.
§ 13 Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen
(1) Bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat der Kunde dem Verkäufer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekanntzugeben und deren Änderung oder Wegfall unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, an der Erbringung der für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung erforderlichen Nachweise mitzuwirken und die angeforderten Bestätigungen — insbesondere die Gelangensbestätigung — binnen 14 Tagen beizubringen.
(3) Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach oder erweist sich die bekannt gegebene UID-Nummer als ungültig, ist der Verkäufer berechtigt, die österreichische Umsatzsteuer nachzuverrechnen. Der Kunde hält den Verkäufer hinsichtlich aller Abgaben, Zinsen, Säumniszuschläge und Strafen schad- und klaglos, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind.
§ 14 Kennzeichnung der Ware und Weiterverkauf
(1) Die gelieferte Ware ist nach den Vorgaben des österreichischen Punzierungsgesetzes gekennzeichnet (Feingehaltsangabe sowie Hersteller- oder Verantwortlichkeitspunze) und entspricht den anwendbaren stoffrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Beschränkungen für die Nickelfreisetzung nach Anhang XVII Eintrag 27 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).
(2) Der Kunde darf Punzen und Feingehaltsangaben weder entfernen noch verändern oder unkenntlich machen.
(3) Beim Weiterverkauf hat der Kunde die gesetzlichen Kennzeichnungs- und Informationspflichten gegenüber seinen Abnehmern eigenverantwortlich einzuhalten. Er ist nicht berechtigt, über die vom Verkäufer erteilten Produktinformationen hinausgehende Eigenschaften, Prüfungen oder Zertifizierungen zuzusichern.
§ 15 Schutzrechte, Modelle und Bildmaterial
(1) Sämtliche Modelle, Entwürfe, Zeichnungen, Muster und Werkzeuge bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers beziehungsweise der jeweiligen Manufaktur. Eine Nachbildung, Nachahmung oder Weitergabe an Dritte — insbesondere zur Nachfertigung — ist unzulässig.
(2) Dem Kunden überlassenes Bildmaterial wird ausschließlich zum Zweck der Bewerbung und des Weiterverkaufs der vom Verkäufer bezogenen Ware zur Verfügung gestellt. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und endet mit Beendigung der Geschäftsbeziehung.
(3) Die Verwendung von Firmenwortlaut, Kennzeichen oder Logo des Verkäufers bedarf dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
§ 16 Zahlungsmittel und geldwäscherechtliche Pflichten
(1) Der Verkäufer ist als Händler mit Edelmetallen und Schmuck nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften — insbesondere §§ 365m ff GewO 1994 in Österreich und dem Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland — verpflichtet, bei Bargeschäften ab den jeweils geltenden Schwellenwerten die Identität des Kunden und gegebenenfalls des wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen und zu dokumentieren.
(2) Der Kunde hat hierzu die erforderlichen Angaben und Nachweise (Lichtbildausweis, Firmendaten, Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer) zur Verfügung zu stellen. Verweigert der Kunde die Mitwirkung, ist der Verkäufer verpflichtet, die Geschäftsbeziehung nicht zu begründen oder nicht fortzuführen.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, Barzahlungen abzulehnen und auf unbare Zahlung zu bestehen. Gesetzliche Obergrenzen für Barzahlungen bleiben unberührt.
§ 17 Datenschutz
Der Verkäufer verarbeitet die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten des Kunden und seiner Ansprechpersonen zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung unter www.picciotto-schmuck.eu/datenschutz.html zu entnehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen der Textform.
(2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Graz.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das für 8020 Graz sachlich zuständige Gericht. Der Verkäufer ist überdies berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen dieser AGB ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
